AGB`S

                                                                                        AGB Haus Bärbel

                              

  1. Reservierung
    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

    II. Anzahlung/Restzahlung
    Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen auf unser angegebenes Konto zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das Datum des Eingangs beim Mieter. Ist die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung nicht garantiert. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor der Anreise zu überweisen, spätestens dem Vermieter bar bei Anreise zu zahlen.
  2.  
  3. III. An- und Abreisebestimmungen / Bezug der Ferienwohnung
    Am Anreisetag können Sie die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr beziehen. Eine entsprechend sichere Anreiseplanung wird empfohlen! Sollte eine rechtzeitige Anreise nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe Mietvertrag), damit eine entsprechende Regelung getroffen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung in ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung. Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für fehlende und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen.

    IV. Personenzahl
    Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen und Haustiere, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wird.

    V. Pflichten des Vermieters
    Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.

    VI. Haftung des Mieters
    Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

    VII. Reiserücktrittskosten
    Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung.

    VIII. Rücktritt vom Vertrag
    Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Termin- und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

    IX. Stornogebühren
    Folgende Stornogebühren werden durch uns erhoben:
    bis 6 Wochen vor Anreise 50 % des Reisepreises
    bis 21 Tage vor Anreise 80 % des Reisepreises
    ab 14 Tage vor Anreise 110 % des Reisepreises

    nach Bezug des Zimmers 100 % für den vertraglich geregelten Aufenthalt.

    X. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Lücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.

Lietzow 2016

Familie Bernhard Riske

                  18528 Lietzow Dorfstraße 20

 

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