AGB
Haus Bärbel
- Reservierung
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mündlich oder
schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
II. Anzahlung/Restzahlung
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen auf unser angegebenes Konto zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das
Datum des Eingangs beim Mieter. Ist die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung nicht garantiert. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor der Anreise zu überweisen,
spätestens dem Vermieter bar bei Anreise zu zahlen.
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- III. An- und Abreisebestimmungen / Bezug der Ferienwohnung
Am Anreisetag können Sie die Ferienwohnung ab 15:00 Uhr beziehen. Eine entsprechend sichere
Anreiseplanung wird empfohlen! Sollte eine rechtzeitige Anreise nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe
Mietvertrag), damit eine entsprechende Regelung getroffen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung in ordentlichem Zustand bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei
denn, Sie vereinbaren einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung. Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für fehlende und beschädigte
Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des
Mietobjektes durchzuführen.
IV. Personenzahl
Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen und Haustiere, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem
Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt
werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wird.
V. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
VI. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit
entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder
des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
VII. Reiserücktrittskosten
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung.
VIII. Rücktritt vom Vertrag
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft.
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Termin- und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender
Neuanmeldung.
IX. Stornogebühren
Folgende Stornogebühren werden durch uns erhoben:
bis 6 Wochen vor Anreise 50 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Anreise 80 % des Reisepreises
ab 14 Tage vor Anreise 110 % des Reisepreises
nach Bezug des Zimmers 100 % für den vertraglich geregelten Aufenthalt.
X. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Gleiches gilt bei Lücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
Lietzow
2016
Familie Bernhard
Riske
18528 Lietzow Dorfstraße 20